Sport

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Aufgrund der besonderen Verletzungsgefahren im Schulsport und besonders im Schwimmunterricht sind einige Vorschriften (Sicherheitserlass) zu beachten, insbesondere auch in Bezug auf die Bekleidung.
Im Sportunterricht:

  • Sportschuhe sind verpflichtend (keine Turnschläppchen, keine Socken).
  • Lange Haare sind zusammen zu binden.
  • Schmuck und Uhren müssen abgelegt werden.
  • Es dürfen nur sporttaugliche Brillen (nachgiebiges Gestell, Kunststoffgläser) getragen werden. (Die Lehrer dürfen jedoch nicht auf ein Abnehmen der Brillen hinwirken, um der augenärztliche Therapie nicht entgegenzuwirken!)

Im Schwimmunterricht:

  • In der kalten Jahreszeit ist warme Kleidung und eine Kopfbedeckung vor und nach dem Schwimmen erforderlich.
  • Die allgemeinen Baderegeln sowie die Schwimm- und Tauchregeln im Schulsport müssen den Schülern bekannt sein.
  • Bei langen Haaren ist in der Regel eine Bademütze zu benutzen. 

Schüler mit Asthma sollen nicht vom Sportunterricht befreit werden, sondern müssen ein ärztliches Attest vorlegen, in dem die individuelle körperliche Belastbarkeit dokumentiert ist. Die Dosier-Aerosol sind vor der Stunde bei den Lehrern abzugeben.

Wichtig für die Sicherheit ist auch das geordnete Ein- und Aussteigen sowie das Sitzenbleiben und Festhalten im Bus!

Wegen der besonderen Gefahren ist es im Sport- und Schwimmunterricht besonders wichtig, dass Schüler den Regeln und den Anweisungen der Lehrer folgen. Ansonsten bzw. wenn die Bekleidungsvorschriften nicht erfüllt sind, müssen die Schüler von der aktiven Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen werden!