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Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der Einschulungskinder 2024/25,

im kommenden Schuljahr werden alle Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01.10.2017 – 30.09.2018 geboren sind. Um einen gelungenen Übergang von der Kita in die Grundschule zu ermöglichen, sind einige Schritte zu beachten, über die wir Sie hiermit informieren möchten:

Schulanmeldung:

In der Gemeinde Morsbach gibt es folgende Schulstandorte der Amitola Gemeinschaftsgrundschule Morsbach:

  • Standort Morsbach
  • Standort Holpe
  • Standort Lichtenberg

Die Zuweisung eines Standortes ist grundsätzlich vom Wohnort abhängig und kann nicht frei gewählt werden. Die Bestimmung der nächstgelegenen Grundschule (Grundschulstandort) richtet sich nach der Schülerfahrkostenverordnung (die Beförderungskosten werden bis zum nächstgelegenen Grundschulstandort übernommen).

Wir bitten Sie um eine Anmeldung an den unten angegebenen Tagen (Termine nach Nachname des Kindes), jeweils in der Zeit zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr im Sekretariat am Schulstandort Morsbach:

  • 21.08. – 23.08.2023: Nachname beginnend mit A-I
  • 24.08. – 25.08., 28.08.2023: Nachname beginnend mit J-Q
  • 29.08. – 31.08.2023: Nachname beginnend mit R-Z.

Bitte bringen Sie den Anmeldebogen ausgefüllt mit, sowie eine Kopie der Geburtsurkunde und des Impfausweises und ggf. einen Nachweis bei alleinigem Sorgerecht. Für die Kinder aus dem Raum Alzen und Schlechtingen bringen Sie bitte zusätzlich ein Passfoto für den Fahrausweis mit.

Gemäß § 41 des Schulgesetzes melden die Eltern ihr schulpflichtiges Kind bei der Schule an und ab. Sie sind dafür verantwortlich, dass es am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt, und statten es angemessen aus.

Externe Schulanmeldung:

Wenn Sie Ihr Kind an einer Grundschule außerhalb der Gemeinde Morsbach anmelden möchten, teilen Sie uns dies bitte zeitnah über das Sekretariat mit. Wir benötigen außerdem eine Aufnahmebestätigung der aufnehmenden Schule. Solange diese nicht vorliegt, wird Ihr Kind bei uns geführt und durchläuft auch die weiteren Prozesse wie beispielsweise die Einschulungsdiagnostik bei uns.

Rückstellung vom Schulbesuch:

Schulpflichtige Kinder können aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt werden. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter auf der Grundlage des schulärztlichen Gutachtens. Die Eltern sind anzuhören.

Für weitere Fragen melden Sie sich gern im Sekretariat.

Unsere Partner: